Wir beraten fachlich spezialisiert im Wirtschaftsrecht und haben unsere Tätigkeitsschwerpunkte genau darauf ausgerichtet. Unsere Rechtsanwälte und Juristen verfügen über umfangreiche Expertise in ihrem Fach und liefern maßgeschneiderte Lösungen für unsere Mandant:innen. Zu unseren Mandant:innen zählen sowohl mittelständische Unternehmen aus allen Branchen als auch Versicherungen, Wett- und Glücksspielanbieter, Interessenvereinigungen, Bauträger, Family Offices, Investoren und Privatpersonen. Wirtschaftsrechtliche Fragen ergeben sich immer dann, wenn größere Geldbeträge in Frage stehen. Von Forderungsbetreibung bis zu Nachfolgeplanung und erbrechtlichen Streitigkeiten. Grenzüberschreitend. Wir bieten wirtschaftlich sinnvolle Lösungen aus einer Hand.
Schuldner:innen und offenen Rechnungen nachzulaufen ist in der Regel mühsam und zeitintensiv. Lassen Sie uns das für Sie erledigen. Unser Team unterstützt Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Betreibung offener Geldforderungen, der Verhandlung und Überwachung von Zahlungsvereinbarungen sowie der Einschätzung der Erfolgsaussichten. In Österreich sowie in der gesamten Europäischen Union. Das Verfahren läuft vollautomatisiert unter Einsatz aller verfügbaren technischen Datenbanken und Register, damit offene Forderungen schnell und kostenschonend einbringlich gemacht werden.
Besonders wichtig ist uns dabei, maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, die spezifisch auf die Bedürfnisse und Anforderungen jedes einzelnen Mandanten zugeschnitten sind. Sowohl mittelständische Betriebe als auch internationale Unternehmen, Banken und Versicherungsgesellschaften zählen seit vielen Jahren auf unsere Expertise und hohe Erfolgsquote.
Beschreibt das Ihr Anliegen?
Wir beraten und vertreten Wettanbieter und Glücksspielanbieter sowie Interessenverbände umfassend im öffentlichen Recht. Dr. Andreas Huber zählt zu den renommiertesten Experten auf dem Gebiet des österreichischen Wett- und Glücksspielrechts. Er ist sowohl in rechtsberatender Funktion für seine Mandant:innen als auch in rechtswissenschaftlich-forschender Rolle als Autor von Fachpublikationen tätig. Seit 2018 ist er ständiger Rechtsberater des Österreichischen Sportwettenverbandes.
• Wettenrechtliche Bewilligungsverfahren
• Glücksspielrechtliche Konzessionsvergabe
• Konzeption von Wettbedingungen und Spielbedingungen
• Unionsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten
• Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren
• Gesetzeskonforme Produktentwicklung
• Gutachterliche Stellungnahmen in legistischen Begutachtungsverfahren
• Spielerklagen und Wettkundenklagen
• Steuerliche Optimierung
Beschreibt das Ihr Anliegen?
Ein solider Vertrag hält, denn eine durchdachte und rechtssichere Weichenstellung bei der vertraglichen Gestaltung lässt spätere Probleme erst gar nicht entstehen. Wir beraten Sie umfassend in sämtlichen vertragsrechtlichen Belangen und vertreten Ihre Interessen bei Vertragsverhandlungen. Es ist uns dabei wichtig, zunächst durch ein persönliches, ausführliches Gespräch die Problemkreise sowie die sich daraus ergebenden rechtlichen Fragen zu analysieren, um Sie optimal bei der Lösung Ihrer Anforderungen und Bedürfnisse zu unterstützen.
• Vertragserstellung
• Vertragsprüfung
• Vertretung in Vertragsstreitigkeiten
• Gesellschaftsverträge
• Lizenzverträge
• AGB
• Testamente
Beschreibt das Ihr Anliegen?
Übertragungen mit warmer und kalter Hand. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie dabei, ein auf Ihre familiäre Situation und Ihr Vermögen zugeschnittenes Nachfolgekonzept zu entwickeln – sei es für die Regelung zu Lebzeiten oder im Todesfall. Ganz gleich, ob Sie Privatvermögen, ein Unternehmen, eine Privatstiftung oder eine gemeinnützige Stiftung besitzen: Wir bieten Ihnen umfassende Beratung rund um die Planung Ihrer Vermögensnachfolge, alles aus einer Hand. Darüber hinaus verfügen wir über umfangreiche Expertise bei internationalen erbrechtlichen Fragestellungen und vertreten regelmäßig Mandanten in Erbschaftsverfahren sowie in gerichtlichen Streitigkeiten rund ums Erbrecht. Unsere zentralen Beratungsschwerpunkte im Erbrecht umfassen insbesondere:
• Beratung von Privatpersonen, Unternehmer:innen und Stifter:innen bei der Ausarbeitung von Strategien zur Vermögensweitergabe
• Erstellung, Anpassung und Überprüfung von Testamenten sowie Vorsorgevollmachten
• Gestaltung und Absicherung vorgezogener Nachfolgelösungen – beispielsweise durch Schenkungen oder die Gewährung von Fruchtgenussrechten
• Vertretung in Verlassenschaftsverfahren und Begleitung beim Notariat (z.B. Inventarisierung, Durchführung von Vermächtnissen, Ermittlung von Pflichtteilsansprüchen usw.)
• Prozessvertretung bei erbrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht, etwa bei Pflichtteilsklagen oder Anfechtung von Testamenten
• Beratung bei grenzüberschreitenden erbrechtlichen Fragen oder Konflikten
• Entwicklung und Umsetzung von Unternehmensnachfolge-Konzepten, die erbrechtliche Aspekte und Gestaltungsmöglichkeiten integrieren
• Beratung und Realisierung philanthropischer bzw. gemeinnütziger Modelle zur Vermögensnachfolge
Beschreibt das Ihr Anliegen?
One-Stop-Shop Service für Ihr Unternehmen. Unsere zentralen Kompetenzen liegen in der umfassenden, fortlaufenden sowie projektbezogenen Beratung und Vertretung während aller Unternehmensphasen – von der Gründung über Restrukturierungen bis hin zu anspruchsvollen Transaktionen wie grenzüberschreitenden Verschmelzungen. Dank langjähriger nationaler und internationaler Erfahrung bieten wir individuelle Lösungen für alle unternehmens- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen.
Wir sind Teil eines breiten Netzwerks von in- und ausländischen Expert:innen im Unternehmensrecht sowie im Steuerrecht. Kurze Kommunikationswege, auch bei grenzüberschreitenden Fragestellungen, bieten unseren Mandant:innen einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil und rasche, zielgerichtete Lösungen aus einer Hand.
Beschreibt das Ihr Anliegen?
Allgemeines Zivilrecht ist wie bunter Blumenstrauß und erstreckt sich von „A wie Arzthaftung“ bis zu „Z wie Zession“. Neben unseren sonstigen Kompetenzschwerpunkten unterstützen wir Sie im gesamten zivilrechtlichen Spektrum.
Nach eingehender Analyse des Sachverhalts und aller Unterlagen erörtern wir gemeinsam Ihre Handlungsoptionen. Dazu gehört auch die außergerichtliche Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen, um Streitigkeiten rasch und kostengünstig einer Lösung zuzuführen.
Sollte ein Gerichtsverfahren unvermeidbar sein, vertreten wir unsere Mandant:innen in allen Verfahrensarten sowohl vor allen staatlichen Gerichten als auch vor Schiedsgerichten. Dabei entwickeln wir eine individuelle Prozessstrategie und überprüfen diese kontinuierlich während des gesamten Prozesses. Das Leitkriterium hierbei ist stets die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit des angestrebten Ergebnisses.
Beschreibt das Ihr Anliegen?
Wir beraten und vertreten Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer:innen in allen Bereichen des Versicherungsvertrags- und Versicherungsaufsichtsrechts. Durch unsere langjährigen Mandate in der Versicherungsbranche haben wir besondere Erfahrung in den nachstehenden Bereichen des Versicherungsrechts:
• Versicherungsvertragsrecht
• Deckungsprozesse
• Regress
• Kfz-Versicherung
• Haftpflichtversicherung
• Betriebs¬unterbrechungs¬versicherung (z.B. bei Krankheit, Unfall, Quarantäne)
• Lebensversicherung (z.B. Kündigung / Rückzahlung der Beiträge / Verlust)
• Haftung der Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter
• Gebäudeversicherung
• Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung
• Rechtsschutzversicherung
• Kfz-Versicherung
• Haftpflichtversicherung
Mag. Reinhard Vanek ist Vertrauensanwalt des ÖVT – Verband österreichischer Versicherungstreuhänder und Mediatoren in Versicherungsangelegenheiten und vertritt diplomierte Versicherungstreuhänder sowie deren Klient:innen bei der Geltendmachung der Honorarforderungen.
Beschreibt das Ihr Anliegen?
Bauen. Kaufen. Verkaufen. Vermieten. Verwalten. Gestalten.
Wir beraten Unternehmen und Privatpersonen beim Erwerb, der Verwaltung und der Verwertung Ihrer Immobilien. Nach der vertraglichen Gestaltung und grundbücherlichen Abwicklung einer Immobilientransaktion liegt der Schwerpunkt in der friktionsfreien und gewinnbringenden Nutzung. Wir vertreten Bauträger, institutionelle Investoren ebenso wie Makler:innen und Privatpersonen.
• Kaufverträge und Liegenschaftstransaktionen
• Bauträgerverträge
• Bauverträge
• Wohnungseigentumsrecht
• Wohnungseigentumsbegründung
• Betreuung von Immobilienverwaltungen
• Immobilienfinanzierung
• Maklerrecht
• Miet- und Pachtverträge
• Forderungsbetreibung
Beschreibt das Ihr Anliegen?
Vergabeverfahren bringen sowohl wirtschaftliche Risiken als auch rechtliche Herausforderungen mit sich. Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, müssen häufig abwägen, ob und zu welchem Zeitpunkt sie anwaltliche Unterstützung hinzuziehen sollten oder infolge gesetzlicher Anordnung sogar müssen. In allen Fällen lohnt sich frühzeitige Beratung und hilft später teure Fehler zu vermeiden.
Wir vertreten Auftrageber:innen und Bieter:innen schwerpunktmäßig bei
• Prüfung der Ausschreibungsunterlagen auf Rechtmäßigkeit
• Angebotserstellung
• Vertiefte Angebotsprüfung
• Nachprüfungsverfahren vor den Verwaltungsgerichten
• Rechtsmittel an VwGH und VfGH
Beschreibt das Ihr Anliegen?
Wir bieten zielgerichtete Beratung und Vertretung für Arbeitgeber:innen, Arbeitnehmer:innen und stehen den Organen juristischer Personen (Vorstand, Geschäftsführung) als verlässlicher Sparring-Partner und Vertragserrichter zur Seite, um spätere Konflikte von Vornherein nicht entstehen zu lassen. Dies umfasst sowohl individuelle Dienstverträge als auch Betriebsvereinbarungen.
Unsere Rechtsanwälte sind Experten für Arbeitsrecht und vertreten Sie vor allen österreichischen Gerichten in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen – von Abfertigung über Kollektivvertrag bis zur Kündigung. Im Beratungsgespräch klären wir Ihre Optionen und die Risiken eines Prozesses. Kontaktieren Sie uns für kompetente rechtliche Unterstützung.
Beschreibt das Ihr Anliegen?
Rechtsanwalt Mag. Reinhard Vanek ist Experte im Tierrecht, einer komplexen Querschnittsmaterie aus Strafrecht, Verwaltungsrecht und Zivilrecht. Unsere Kanzlei berät und vertritt vor allen Verwaltungsbehörden und Gerichten. Das Aufgabengebiet ist breit und erstreckt sich von Haftungen nach Hundebissen über Verwaltungsstrafen wegen Verstoßes gegen die Maulkorb- oder Leinenpflicht bis hin zu gewährleistungsrechtlichen oder schadenersatzrechtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Kauf eines Tieres.
Zu unseren Mandant:innen zählen Züchter:innen, Tierärtz:innen und Tierbesitzer:innen.
Beschreibt das Ihr Anliegen?